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Anträge & Formulare

Mitteilung über Schäden an das Finanzamt

Um Kalamitätsholz richtig anzumelden und steuerliche Vorteile zu genießen, gehen Sie in zwei Schritten vor:

 

  1. Vor dem Holzeinschlag: Melden Sie die Kalamitätsschäden in Ihrem Wald mit dem Formular "Nachweis über Schäden infolge höherer Gewalt" beim zuständigen Finanzamt an.

  2. Jahresabschluss: Am Ende des Wirtschaftsjahres fassen Sie alle Schäden im zweiten Formular "Mitteilung über Schäden infolge höherer Gewalt im Wirtschaftsjahr" zusammen und übermitteln diese mit den Gutschriftsnummern an das Finanzamt in Erfurt. Nach Erhalt der Bestätigung können Sie die Meldung bei Ihrem Finanzamt und Steuerberater einreichen.