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Der WBV informiert: Änderung der Förderrichtlinie "Waldumweltmaßnahmen" ab 2025

04. 04. 2025

Die Förderung der Waldumweltmaßnahmen ist Bestandteil des GAP-Strategieplans.

Im Rahmen des GAP-Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland für die Förderperiode 2023 bis 2027 werden in Thüringen seit dem Jahr 2023 Zuwendungen für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in den Waldlebensräumen der NATURA Gebiete sowie in Wälder mit traditionelle Waldbetriebsarten des Nieder- und Mittelwaldes gewährt. Im Jahr 2024 wurde das Förderspektrum um den Fördergegenstand „Verzicht auf die Nutzung von Habitatbäumen und stehendem Totholz“ erweitert. Dies ist nicht nur in den NATURA Gebieten, sondern auf allen Waldflächen möglich.

Die Antragstellung für den neuen Fördergegenstand im Jahr 2025 erfolgt auf der Grundlage des Entwurfs der Änderungsvorschrift. Die Inhalte dieser Änderungsvorschrift wurden mit zusätzlichen Ausführungen in dem beiliegenden Dokument „Hinweise zum Antragsverfahren der Förderrichtlinie „Waldumweltmaßnahmen“ 2025“ zusammengestellt. Das Dokument wird im Antragsverfahren unter Startseite - PORTIA und zusätzlich auf der Website des TMUENF als ergänzendes Dokument unter dem Abschnitt „Informationen zu Fördermöglichkeiten des Landes und des Bundes“ zum Thema „Förderrichtlinie Waldumweltmaßnahmen“ abrufbar sein.

Für Rückfragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Bediensteten der Landesforstanstalt gern zur Verfügung.

 

Achtung: Falls Interessenten dieser Förderung bereits die Bundesförderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“ in Anspruch nehmen, sollten sich diese zwingend mit der FNR in Verbindung setzen und sich nach den Möglichkeiten erkundigen, um eine Doppelförderung und evtl. Fördermittelrückzahlungen zu vermeiden.

 

Antragsende ist der 15. Mai 2025!

 

 

 

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